SCHUTZKONZEPT COVID-19
Es wird ein Anwesenheitsprotokoll mit Datum und Namen der Teilnehmer/innen geführt. Telefonnummern müssen von allen Teilnehmer/innen vorhanden sein. Diese Informationen werden während mindestens zwei Monaten aufbewahrt.
Die Lehrpersonen sind für die Einhaltung der Sicherheitsmassnahmen verantwortlich, den Anweisungen der Lehrpersonen ist Folge zu leisten.
1. PERSONEN MIT KRANKHEITSSYMPTOMEN
Personen mit Krankheitssymptomen wie Husten, Fieber, Atembeschwerden, Gelenkschmerzen oder Verlust des Geruchs- und Geschmackssinns dürfen nicht am Training bzw. Unterricht teilnehmen. Das gleiche gilt für Personen, die keine Symptome haben, aber die im gleichen Haushalt mit einer Person leben, die Symptome zeigt.
Erscheint dennoch eine Person mit Krankheitssymptomen im Unterricht, wird diese ohne Verzug wieder nach Hause geschickt und angewiesen, die (Selbst-)Isolation gemäss BAG zu befolgen.
2. HYGIENEMASSNAHMEN
Alle Lehrpersonen reinigen sich vor und nach dem Unterricht die Hände. Die Kursteilnehmer/innen werden beim Betreten der Kursräumlichkeiten dazu aufgefordert, ihre Hände zu reinigen und/oder zu desinfizieren.
- Das Tragen einer Maske wird empfholen, ist aber nicht zwingend.
- Händehygienestationen stehen bereit.
- Alle Kursteilnehmer/innen müssen sich bei Betreten der Kursräumlichkeiten die Hände desinfizieren oder waschen.
- Alle Personen in der Tanzschule müssen sich regelmässig die Hände mit Wasser und Seife waschen. Dies insbesondere vor der Ankunft und zwischen den Kursen sowie vor und nach Pausen.
- Alle unnötigen Gegenstände , welche angefasst werden können, wie z.B. Flyer, werden entfernt.
- Trocknungstücher in den Sanitäranlagen werden durch Einwegtücher ersetzt.
3. DISTANZ HALTEN
Lehrpersonen und Kursteilnehmer/innen achten darauf, den Kontakt vor und nach dem Training auf ein Minimum zu reduzieren.
Folgende Massnahmen sind zu beachten:
- Partnerwechsel findet während dem Kurs nicht statt.
- Die Kursteilnehmer/innen erscheinen in Trainingskleidung,
- Alle Kursteilnehmer/innen werden gebeten pünktlich zum Training zu erscheinen und die Kursräumlichkeiten nach dem Training möglichst schnell wieder zu verlassen.
4. REINIGUNG:
- Oberflächen und Gegenstände werden nach dem Kurs gereinigt
- Die WC-Anlagen werden in regelmässig gereinigt
- Die Kursleitung sorgt für einen regelmässigen und ausreichenden Luftaustausch in den Kursräumlichkeiten.
5. BESONDERS GEFÄHRDETE PERSONEN
Die Teilnahme von sowie das Unterrichten durch besonders gefährdete Personen ist nicht verboten. Besonders gefährdete Personen werden explizit dazu aufgefordert, sich weiterhin an die Schutzmassnahmen des BAG zu halten und bleiben − wenn immer möglich − zu Hause. Der Schutz von besonders gefährdeten Mitarbeitenden ist in der COVID-19-Verordnung 2 ausführlich geregelt. Besonders gefährdete Personen werden über die Risiken informiert. Sie übernehmen selber die Verantwortung über die Teilnahme am Unterricht und ev. zusätzlichen Massnahmen (z.B. Maske tragen).